Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten und denken auch an eine kirchliche Trauung. Das heisst, auf Wunsch der Eheleute wird ein Gottesdienst gefeiert, der die zivile Trauung voraussetzt. (Rechtsgültig wird die Ehe durch die Unterschrift der Eheleute auf dem Zivilstandsamt und nicht durch die kirchliche Trauung!)
Planung der Trauung:
Ökumenische Broschüre "Kirchlich heiraten - einfach und persönlich"
«Wir alle sind die Kirche.» Die Kirchgemeinde besteht aus allen ihren Mitgliedern. Sie ist (wie die politische Gemeinde und die Schule) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat eine demokratische Struktur. Die wichtigsten Organe sind die Kirchgemeindeversammlung und die Kirchenpflege. Die Kirchgemeinde versteht sich als ein Stück Öffentlichkeit und nimmt am Leben im Dorf teil.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft in der Reformierten Kirchgemeinde
Sie möchten in unsere Kirchgemeinde eintreten? Bitte nehmen Sie mit einer Pfarrperson Kontakt auf.
Homepage der Landeskirche zum Thema Eintritt und Austritt
Miete Kirchgemeindehaus
Im Kirchgemeindehaus können viele Räume für verschiedene Bedürfnisse und in verschiedenen Grössen gemietet werden.
Kirchgemeindehaus - Tarifordnung
Kirchgemeindehaus - Leitfaden für Veranstalter
Kirchgemeindehaus - Betriebsreglement
Wegbeschrieb zum Kirchgemeindehaus
Miete Kirche
Die Kirche bietet 570 Sitzplätze. Hier finden Gottesdienste, Abdankungen, Hochzeiten und Konzerte statt. Die gottesdienstlichen Veranstaltungen stehen den refomierten Einwohnern und Einwohnerinnen kostenlos zur Verfügung. Auswärtige BenutzerInnen und Nichmitglieder der Landeskirche können die Kirche gegen eine Gebühr mieten. Konzerte sind in der Regel kostenpflichtig.
Kirche - Merkblatt allgemeine Veranstaltungen
Mietanfragen für Kirche und Kirchgemeindehaus richten Sie bitte an das Sekretariat
Das Seelsorge-Team der evang.-ref. Kirchgemeinde Männedorf steht Ihnen gerne zur Seite: Wir sind jederzeit ansprechbar und kommen notfalls umgehend.
Gerne vereinbaren wir einen Termin für ein vertrauliches Gespräch bei Ihnen zu Hause, im Pfarramt oder an einem neutralen Ort. Wir hören Ihnen zu, beraten Sie bei Problemen und können weitere fachliche Hilfe vermitteln.
Nehmen Sie Kontakt auf mit:
Pfrn. Eva Brandin
Pfr. Achim Kuhn
Pfrn. Anne Polster
Weiterführende Links:
Internet-Seelsorge
Telefon-Seelsorge Tel. 143
Spitalseelsorge
Paar- und Eheberatung Männedorf
Liebe Eltern
Seit der Geburt Ihres Kindes ist einige Zeit vergangen. Sie möchten Ihr Kind jetzt taufen lassen.
Planung der Taufe:
Haben Sie Fragen? Gerne sind wir für Sie da!
Ökumenische Taufbroschüre der Zürcher Landeskirchen
Wenn ein Mensch stirbt, erlebt seine Familie und seine Umgebung einen wichtigen Übergang – Abschied und Neuanfang. Die kirchliche Bestattung ist eine hilfreiche Form, den Übergang gemeinsam zu begehen. Es gibt Worte für die Trauer und für die Dankbarkeit, für den Schmerz und für die Hoffnung. Man erfährt, dass viele Menschen den Abschied mittragen. Die Pfarrer, bzw. die Pfarrerin haben Erfahrung im Umgang mit der schwierigen Situation. Aber die Bestattung ist nur ein Schritt auf dem Weg des Abschieds. Trauer braucht Zeit, Raum für die verschiedenen Gefühle, Gespräche mit vertrauten Menschen. Viele erleben, dass der Übergang mindestens ein Jahr dauert.
TOD EINES ANGEHÖRIGEN
Wenn jemand von Ihren Angehörigen gestorben ist, beachten Sie bitte die folgenden Schritte:
Im kirchlichen Unterricht werden den Kindern von reformierten Familien die Grundlagen unseres Glaubens sowie Rituale und Feste unserer Kirche nahegebracht.
Dieser Unterricht wird mit den Schülern in einer Form gehalten, welche ihrer Alterstufe entspricht. Dabei werden auch lebenskundliche Themen angesprochen.
Für die Durchführung des Unterrichtes sind Katechetinnen, Pfarrpersonen und Sozialdiakone verantwortlich.
Den Weg durch den Kirchlichen Unterricht von der 2. Klasse bis zur Konfirmation nennen wir Religionspädagogisches Gesamtkonzept (rpg).