FAQ

 
 
 
 
 
 
 

Heirat/Trauung

Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten und denken auch an eine kirchliche Trauung. Das heisst, auf Wunsch der Eheleute wird ein Gottesdienst gefeiert, der die zivile Trauung voraussetzt. (Rechtsgültig wird die Ehe durch die Unterschrift der Eheleute auf dem Zivilstandsamt und nicht durch die kirchliche Trauung!)


Planung der Trauung:

  • Besprechen Sie frühzeitig das von Ihnen gewünschte Datum der Trauung mit der Pfarrperson, die Ihre Trauung gestalten soll.
  • Fragen Sie auf dem Sekretariat der Kirchgemeinde an, ob die Kirche an Ihrem Wunschdatum frei ist. Überlegen Sie sich auch, ob Sie allenfalls einen Apéro auf der Kirchenterrasse durchführen wollen. Bei schlechtem Wetter besteht eventuell die Möglichkeit, Räume im Kirchgemeindehaus zu mieten.
  • Vereinbaren Sie mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin ein Traugespräch.
  • Informieren Sie den Organisten, die Sigristin und die Gärtnerei über ihre Wünsche.


Ökumenische Broschüre "Kirchlich heiraten - einfach und persönlich"

Merkblatt zur Trauung der Reformierten Kirche Männedorf

Mitglied werden

«Wir alle sind die Kirche.» Die Kirchgemeinde besteht aus allen ihren Mitgliedern. Sie ist (wie die politische Gemeinde und die Schule) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat eine demokratische Struktur. Die wichtigsten Organe sind die Kirchgemeindeversammlung und die Kirchenpflege. Die Kirchgemeinde versteht sich als ein Stück Öffentlichkeit und nimmt am Leben im Dorf teil.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft in der Reformierten Kirchgemeinde

Sie möchten in unsere Kirchgemeinde eintreten? Bitte nehmen Sie mit einer Pfarrperson Kontakt auf.

Homepage der Landeskirche zum Thema Eintritt und Austritt

Räume

Miete Kirchgemeindehaus

Im Kirchgemeindehaus können viele Räume für verschiedene Bedürfnisse und in verschiedenen Grössen gemietet werden.

Kirchgemeindehaus - Tarifordnung

Kirchgemeindehaus - Leitfaden für Veranstalter

Kirchgemeindehaus - Betriebsreglement

Wegbeschrieb zum Kirchgemeindehaus

 

Miete Kirche

Die Kirche bietet 570 Sitzplätze. Hier finden Gottesdienste, Abdankungen, Hochzeiten und Konzerte statt. Die gottesdienstlichen Veranstaltungen stehen den refomierten Einwohnern und Einwohnerinnen kostenlos zur Verfügung. Auswärtige BenutzerInnen und Nichmitglieder der Landeskirche können die Kirche gegen eine Gebühr mieten. Konzerte sind in der Regel kostenpflichtig.

Kirche - Tarifordnung

Kirche - Betriebsreglement

Kirche - Merkblatt allgemeine Veranstaltungen

Kirche - Merkblatt Hochzeiten

Wegbeschrieb zur Kirche

 

Mietanfragen für Kirche und Kirchgemeindehaus richten Sie bitte an das Sekretariat

Seelsorge

Für die Seele sorgen

  • Sie wünschen ein Gespräch?
  • Sie haben Fragen zum Glauben oder zur Kirche?
  • Sie suchen Hilfe bei Krankheit oder Konflikten?
  • Sie beschäftigen sich mit den Themen „Abschied“ und „Tod“?

Das Seelsorge-Team der evang.-ref. Kirchgemeinde Männedorf steht Ihnen gerne zur Seite: Wir sind jederzeit ansprechbar und kommen notfalls umgehend.

Gerne vereinbaren wir einen Termin für ein vertrauliches Gespräch bei Ihnen zu Hause, im Pfarramt oder an einem neutralen Ort. Wir hören Ihnen zu, beraten Sie bei Problemen und können weitere fachliche Hilfe vermitteln.

Nehmen Sie Kontakt auf mit:

Pfrn. Eva Brandin
Pfr. Achim Kuhn
Pfrn. Anne Polster


Weiterführende Links:
Internet-Seelsorge
Telefon-Seelsorge Tel. 143
Spitalseelsorge
Paar- und Eheberatung Männedorf

Flyer "Seelsorge in der Palliative Care"

Taufe

Liebe Eltern
Seit der Geburt Ihres Kindes ist einige Zeit vergangen. Sie möchten Ihr Kind jetzt taufen lassen.

Planung der Taufe:

  • Sie haben Gotte und Götti gefunden für Ihr Kind. Mindestens einer der Taufpaten sollte Mitglied einer evangelischen Kirche sein.
  • Auf dem Sekretariat der Kirchgemeinde erfahren Sie die Taufsonntage und wer aus dem Pfarrteam für den Gottesdienst zuständig ist.
  • Sie vereinbaren mit dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin ein Taufgespräch.
  • Am Taufgespräch planen Sie mit der Pfarrperson zusammen den Ablauf der Taufe.
  • Gleich im Eingang der Kirche Männedorf steht ein Taufbaum. Alle Eltern, welche ihr Kind taufen lassen, können eine Taube selber kreativ gestalten. Diese Taube wird dann - mit vielen anderen - während einem Jahr am Taufbaum an die Taufe erinnern.
  • Die Taufe findet während des Gottesdienstes in der Kirche statt.

Haben Sie Fragen? Gerne sind wir für Sie da!

Ökumenische Taufbroschüre der Zürcher Landeskirchen

 

Todesfall

Wenn ein Mensch stirbt, erlebt seine Familie und seine Umgebung einen wichtigen Übergang – Abschied und Neuanfang. Die kirchliche Bestattung ist eine hilfreiche Form, den Übergang gemeinsam zu begehen. Es gibt Worte für die Trauer und für die Dankbarkeit, für den Schmerz und für die Hoffnung. Man erfährt, dass viele Menschen den Abschied mittragen. Die Pfarrer, bzw. die Pfarrerin haben Erfahrung im Umgang mit der schwierigen Situation. Aber die Bestattung ist nur ein Schritt auf dem Weg des Abschieds. Trauer braucht Zeit, Raum für die verschiedenen Gefühle, Gespräche mit vertrauten Menschen. Viele erleben, dass der Übergang mindestens ein Jahr dauert.

 

TOD EINES ANGEHÖRIGEN
Wenn jemand von Ihren Angehörigen gestorben ist, beachten Sie bitte die folgenden Schritte:

  1. Arzt: Die Feststellung des Todes erfolgt durch den Arzt, die Ärztin (Todesbescheinigung).
  2. Zivilstandsamt: Wenden Sie sich nach einem Todesfall zuerst ans Zivilstandsamt der Gemeinde Männedorf. Dort treffen Sie die nötigen Abmachungen über die Bestattung (Datum, Zeit, Art des Grabes). Sie bekommen gute Beratung in allen organisatorischen Fragen.
  3. Pfarrer: Das Zivilstandsamt informiert Sie, welcher Pfarrer, bzw. Pfarrerin zuständig ist.
  4. Gespräch: Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin auf, um den Termin für ein Gespräch abzumachen. In diesem Gespräch wird auch alles besprochen, was zur Gestaltung der Trauerfeier gehört. Ebenso können Sie direkt mit dem Organisten Kontakt aufnehmen, falls Sie spezielle musikalische Wünsche haben.

 

Unterricht

Im kirchlichen Unterricht werden den Kindern von reformierten Familien die Grundlagen unseres Glaubens sowie Rituale und Feste unserer Kirche nahegebracht.

Dieser Unterricht wird mit den Schülern in einer Form gehalten, welche ihrer Alterstufe entspricht. Dabei werden auch lebenskundliche Themen angesprochen.

Für die Durchführung des Unterrichtes sind Katechetinnen, Pfarrpersonen und Sozialdiakone verantwortlich.

Den Weg durch den Kirchlichen Unterricht von der 2. Klasse bis zur Konfirmation nennen wir Religionspädagogisches Gesamtkonzept (rpg).

Aktuelles JuKi-Programm (5.-8. Klasse)