Heirat/Trauung

Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten und denken auch an eine kirchliche Trauung. Das heisst, auf Wunsch der Eheleute wird ein Gottesdienst gefeiert, der die zivile Trauung voraussetzt. (Rechtsgültig wird die Ehe durch die Unterschrift der Eheleute auf dem Zivilstandsamt und nicht durch die kirchliche Trauung!)


Planung der Trauung:

  • Legen Sie das Datum der Trauung fest und fragen Sie frühzeitig einen Pfarrer oder eine Pfarrerin an.
  • Fragen Sie auf dem Sekretariat der Kirchgemeinde an, ob die Kirche an Ihrem Wunschdatum frei ist. Überlegen Sie sich auch, ob Sie allenfalls einen Apéro auf der Kirchenterrasse durchführen wollen. Bei schlechtem Wetter vermietet die Schule den Singsaal.
  • Vereinbaren Sie mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin ein Traugespräch.
  • Informieren Sie den Organisten, den Sigristen und die Gärtnerei über ihre Wünsche.


Ökumenische Broschüre "Kirchlich heiraten - einfach und persönlich"

Taufe

Liebe Eltern
Seit der Geburt Ihres Kindes sind einige Monate vergangen. Sie möchten Ihr Kind jetzt taufen lassen.

 

Planung der Taufe:

  • Sie haben Paten gefunden für Ihr Kind. Mindestens einer der Taufpaten sollte Mitglied einer evangelischen Kirche sein.
  • Auf dem Sekretariat der Kirchgemeinde erfahren Sie die Taufsonntage und wer aus dem Pfarrteam für den Gottesdienst zuständig ist.
  • Sie vereinbaren mit dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin ein Taufgespräch.
  • Am Taufgespräch machen Sie mit dem Pfarrer, bzw. der Pfarrerin ab, wie die Taufe abläuft.
  • Seit Herbst 2010 steht in der Kirche Männedorf ein Taufbaum. Alle Eltern, welche ihr Kind taufen lassen, können eine Taube selber kreativ gestalten. Diese Taube wird dann - mit vielen anderen - während einem Jahr am Taufbaum an die Taufe erinnern.
  • Die Taufe findet während des Gottesdienstes in der Kirche statt.

 

Broschüre zur Taufe der Ref. Landeskirchen Bern-Jura-Solothurn

Todesfall/Bestattung

Wenn ein Mensch stirbt, erlebt seine Familie und seine Umgebung einen wichtigen Übergang – Abschied und Neuanfang. Die kirchliche Bestattung ist eine hilfreiche Form, den Übergang gemeinsam zu begehen. Es gibt Worte für die Trauer und für die Dankbarkeit, für den Schmerz und für die Hoffnung. Man erfährt, dass viele Menschen den Abschied mittragen. Die Pfarrer, bzw. die Pfarrerin haben Erfahrung im Umgang mit der schwierigen Situation. Aber die Bestattung ist nur ein Schritt auf dem Weg des Abschieds. Trauer braucht Zeit, Raum für die verschiedenen Gefühle, Gespräche mit vertrauten Menschen. Viele erleben, dass der Übergang mindestens ein Jahr dauert.

 

TOD EINES ANGEHÖRIGEN
Wenn jemand von Ihren Angehörigen gestorben ist, beachten Sie bitte die folgenden Schritte:

  1. Arzt: Die Feststellung des Todes erfolgt durch den Arzt, die Ärztin (Todesbescheinigung).
  2. Zivilstandsamt: Wenden Sie sich nach einem Todesfall zuerst ans Zivilstandsamt der Gemeinde Männedorf. Dort treffen Sie die nötigen Abmachungen über die Bestattung (Datum, Zeit, Art des Grabes). Sie bekommen gute Beratung in allen organisatorischen Fragen.
  3. Pfarrer: Das Zivilstandsamt informiert Sie, welcher Pfarrer, bzw. Pfarrerin zuständig ist.
  4. Gespräch: Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin auf, um den Termin für ein Gespräch abzumachen. In diesem Gespräch wird auch alles besprochen, was zur Gestaltung der Trauerfeier gehört. Ebenso können Sie direkt mit dem Organisten Kontakt aufnehmen, falls Sie spezielle musikalische Wünsche haben.

Kirchlicher Unterricht

Vom Zweitklass-Unti bis zur Konfirmation - rpg

Im kirchlichen Unterricht werden den Kindern von reformierten Familien die Grundlagen unseres Glaubens sowie Rituale und Feste unserer Kirche nahegebracht.

Dieser Unterricht wird mit den Schülern in einer Form gehalten, welche ihrer Alterstufe entspricht. Dabei werden auch lebenskundliche Themen angesprochen.

Für die Durchführung des Unterrichtes sind Katechetinnen, Pfarrpersonen und Sozialdiakone verantwortlich.

Den Weg durch den Kirchlichen Unterricht von der 2. Klasse bis zur Konfirmation nennen wir Religionspädagogisches Gesamtkonzept (rpg).

Seelsorge

Die Kirchgemeinde stellt die Pfarrer und Pfarrerinnen frei für eine besondere Berufung zur Seelsorge. Im Unterschied zu einer Therapie verfolgt ein seelsorgerliches Gespräch keine bestimmte Absicht. Es geht zuerst einmal darum, die Verlegenheit auszuhalten und Worte zu finden. Oft ist das Zuhören das wichtigste Ziel. Im Wort der Schrift findet sich auch ein Wort zur Seele. Dies bedingt eine geduldige Aussprache und intensives Wahrnehmen.

Die Pfarrpersonen

  • sind jederzeit ansprechbar und kommen notfalls umgehend,
  • vereinbaren gerne einen Termin für ein Gespräch bei Ihnen zu Hause, im Pfarramt oder an einem neutralen Ort,
  • stehen unter dem Amtsgeheimnis,
  • können weitere fachliche Hilfe vermitteln.


Weiterführende Links:
Internet-Seelsorge
Telefon-Seelsorge Tel. 143
Spitalseelsorge
Paar- und Eheberatung Meilen

Miete von Räumen

Miete Kirche

Die Kirche bietet 570 Sitzplätze. Hier finden Gottesdienste, Abdankungen, Hochzeiten und Konzerte statt. Die gottesdienstlichen Veranstaltungen stehen den refomierten Einwohnern und Einwohnerinnen kostenlos zur Verfügung. Auswärtige BenutzerInnen und Nichmitglieder der Landeskirche können die Kirche gegen eine Gebühr mieten. Konzerte sind in der Regel kostenpflichtig.

Miete Kirchgemeindehaus

Im Kirchgemeindehaus können viele Räume für verschiedene Bedürfnisse und in verschiedenen Grössen gemietet werden

 

Mietanfragen für Kirche und Kirchgemeindehaus richten Sie bitten an Frau Stéphanie Camporesi.

 

Miettarife Kirchgemeindehaus

 

Wie finde ich Kirche und Kirchgemeindehaus?

 

Wegbeschreibung zur Kirche

 

Wegbeschreibung zum Kirchgemeindehaus

Evang.-ref. Kirchgemeinde
Alte Landstrasse 254
8708 Männedorf

044 921 50 00

 

Öffnungszeiten Sekretariat:

Montag - Freitag, 8.30 - 11.30 Uhr